„Führerschein und Papiere bitte" – ab 2013 gilt das auch für Verwalter von Immobilienfonds Und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sieht noch eine Reihe weiterer Neuerungen vor. Diese Neuerungen betreffen auch die Immobilienbranche und zwingen zur sorgfältigen Strukturierung und Überprüfung sogar bereits geschlossener Verträge. Kapitalsammelstellen bzw.
Kapitalverwaltungsgesellschaften benötigen eine Erlaubnis bzw. Registrierung und selbst der Privatvertrieb geschlossener Fonds bedarf einer Vertriebsanzeige bei der BaFin. Das sind gleichsam Führerschein und Papiere, ohne die ein Immobilienfonds nicht mehr agieren darf. Und diese Papiere sind nicht leicht zu beschaffen. Darüber hinaus sind Produktregulierungen mit Form- und Typenzwang zu beachten. Dies betrifft nicht nur die großen Fonds.
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