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Bank- und Versicherungsaufsicht: Gleichklang und Unterschiede

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Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

(„FINMAG“) wurde in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre per 1. Januar 2009 in einer Behörde, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht („FINMA“), zusammengefasst. Das FINMAG beschränkt sich auf die Festlegung der Organisation und der Aufsichtsinstrumente der FINMA, normiert aber weder den materiellen Inhalt der Finanzmarktaufsicht noch die Pflichten, welche die Beaufsichtigten zu erfüllen haben. Entsprechend kommt dem FINMAG die Funktion eines Dachgesetzes über die übrigen Finanzmarktgesetze, welche weiterhin die materielle Finanzmarktaufsicht regeln, zu.

Nachfolgend sollen die Instrumente der Beaufsichtigung von Banken und Versicherungen dargestellt und gezeigt werden, welche gleich sind und wo Unterschiede bestehen.


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Published In: Finance & Banking Updates

DISCLAIMER: Because of the generality of this update, the information provided herein may not be applicable in all situations and should not be acted upon without specific legal advice based on particular situations.

© Oliver Arter, Froriep Renggli | Attorney Advertising

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