Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(„FINMAG“) wurde in der Schweiz die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre per 1. Januar 2009 in einer Behörde, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht („FINMA“), zusammengefasst. Das FINMAG beschränkt sich auf die Festlegung der Organisation und der Aufsichtsinstrumente der FINMA, normiert aber weder den materiellen Inhalt der Finanzmarktaufsicht noch die Pflichten, welche die Beaufsichtigten zu erfüllen haben. Entsprechend kommt dem FINMAG die Funktion eines Dachgesetzes über die übrigen Finanzmarktgesetze, welche weiterhin die materielle Finanzmarktaufsicht regeln, zu.
Nachfolgend sollen die Instrumente der Beaufsichtigung von Banken und Versicherungen dargestellt und gezeigt werden, welche gleich sind und wo Unterschiede bestehen.
Firefox recommends the PDF Plugin for Mac OS X for viewing PDF documents in your browser.
We can also show you Legal Updates using the Google Viewer; however, you will need to be logged into Google Docs to view them.
Please choose one of the above to proceed!
LOADING PDF: If there are any problems, click here to download the file.
Published In:
Finance & Banking Updates
DISCLAIMER: Because of the generality of this update, the information provided herein may not be applicable in all situations and should not be acted upon without specific legal advice based on particular situations.
© Oliver Arter, Froriep Renggli | Attorney Advertising