BEG-Förderungen - quo vadis?

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Der Artikel befasst sich mit der am 24. Januar 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgten Bekanntgabe der Einstellung der Förderprogramme für den „Neubau Effizienzhaus“ sowie die „energetische Sanierung“.

Es sind stürmische Zeiten bei der BEG-Förderung. Am 24. Januar 2022 gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt, dass die Programme für den „Neubau Effizienzhaus“ sowie die „energetische Sanierung“ mit sofortiger Wirkung ausgesetzt sind. 

Dies hatte zur Folge, dass die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH/EG55) über die KfW nicht wie ursprünglich geplant erst Ende Januar, sondern eine Woche vorher eingestellt wurde. Die Förderung für energetische Sanierungen wurde bis zur Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel wie die Förderung von EH40 Neubauten erst einmal gestoppt, letztere soll zukünftig sogar gänzlich neuen Förderkriterien unterliegen. 

Diese Maßnahmen führten zu einem großen Aufschrei in der Immobilienbranche, da viele Antragssteller (betroffen seien ca. 24.000) nicht mit dem "vorzeitigen Ende" dieser Förderungen gerechnet haben. Nach einer Woche Ungewissheit können nun jene aufatmen, die ihren Antrag schon vor dem Förderstopp eingereicht hatten. Die Bundesregierung gab gestern bekannt, dass jeder Antrag, der bis zum 24. Januar 2022 eingereicht wurde, nach den bisher geltenden Förderkriterien geprüft und, soweit förderfähig, genehmigt werde. Für jene Antragssteller, die ihren Antrag auf Förderung eines EH55-Neubaus vorbereitet hatten und noch vor Monatsende stellen wollten, ist nun aber wohl endgültig entschieden, dass zu den bisherigen Förderbedingungen eine Antragstellung nicht mehr möglich ist. 

Für die Förderung von EH40-Neubauten soll es dagegen nunmehr ein Budget von maximal einer Mrd. Euro sowie einer zeitlichen Begrenzung bis zum Jahresende geben. Dadurch soll ein zeitlicher Ansturm kurz vor Ablauf der Förderperiode verhindert werden. Im Anschluss soll die Förderung für EH-40 Neubauten sodann gänzlich neu gestaltet werden.

Zum Hintergrund

Bis zum 24. Januar 2021 konnten antragsberechtigte natürliche und juristische Personen für eine energetische Sanierung eines Gebäudes oder den Neubau von Gebäuden, die dem Niveau eines EH55 oder eines EH40 entsprachen, Förderkredite und Zuschüsse gemäß den nachstehenden Richtlinien beantragen:


‐    Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 7. Dezember 2021
‐    Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) vom 7. Dezember 2021
‐    Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021 

Die Förderung erfolgte nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form einer Anteilfinanzierung (ein Teil der förderfähigen Kosten der Maßnahme wird gefördert), entweder durch

a)    einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss („Zuschussförderung“) oder 
b)    in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass durch einen Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln („Kreditförderung“). 

Der Zuschuss für den Neubau eines Effizienzhauses 40 betrug 20% der förderfähigen Kosten (gebäudebezogene Investitionskosten), welche nach Ziffer 8.3 BEG NWG mit einem Betrag von bis zu 2.000,- Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, gedeckelt waren.

Die Gründe für die Einstellung

Der Grund für den abrupten Förderstopp lag zunächst in den fehlenden finanziellen Mitteln bzw. in dem für die BEG-Förderungen ausgeschöpften Budget. Gleichzeitig ist der Förderstopp aber auch im Kontext der Normierung strikterer Neubaustandards zu sehen, den die neue Regierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. 

Die Förderung eines Neubaus von Gebäuden mit dem energetischen Niveau eines Effizienzhauses 55 wurde nämlich nicht zuletzt auch deswegen eingestellt, da sich der hinter dieser Effizienzhaus-Stufe stehende energetische Standard bereits im Markt ausreichend etabliert habe. Eine weiterführende Förderung des "Status Quo" wäre daher nicht im klimapolitischen Sinne gewesen. Vielmehr soll dieser Standard zukünftig gesetzlicher Mindeststandard werden. Gefördert werden sollen zukünftig allein der Neubau von Gebäuden, die einen höheren energetischen Standard ausweisen (EH40-Neubauten), als gesetzlich ohnehin vorgesehen. Dieser Standard soll sodann im Jahr 2025 zum Mindeststandard werden.

Die Zukunft der Förderung für energetische Sanierungen und EH40-Neubauten

Künftig sollen dementsprechend nur noch Sanierungen und Neubauten mit dem Standard EH40 gefördert werden. Es soll eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufgesetzt werden.

Im Koalitionsvertrag heißt es in Bezug auf den Klimaschutz im Gebäudebereich, dass nach dem Auslaufen der Neubauförderung für den KfW-Effizienzhausstandard 55 (EH 55) ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau eingeführt werden soll, das auf die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) pro m² Wohnfläche abstellt. Wie genau das neue Förderprogramm ausgestaltet sein wird, bleibt vor diesem Hintergrund zwar abzuwarten, zeigt aber auch, dass mit der gerade getroffenen Entscheidung nicht das Ende der Förderfähigkeit ökologisch sinnvollen Bauens gemeint war, sondern ein Schwerpunkt auf wirklich nachhaltige Maßnahmen gesetzt werden soll. Dies entspricht letztlich auch den Vorgaben der EU im Rahmen des Green Deal – der Schwerpunkt der Investitionen soll auf Maßnahmen gelenkt werden, die wirklich ökologisch sinnvoll sind. 

Next Steps

Für Bauvorhaben die ihre Planung und ihre Finanzierung auf die "alten" Programmkriterien eines EH40-Neubaus ausgerichtet haben, bedeutet eine zukünftige Neuausrichtung der Förderkriterien möglicherweise eine Umplanung des Gebäudes, um weiter in den Fördergenuss zu kommen. Wer aber heute schon ökologisch sinnvoll und nachhaltig geplant hat und die EH 55-Kriterien übertroffen hat, hat sicher auch nach den zu erwartenden neuen Förderrichtlinien Chancen auf Förderung. Insofern sind die aktuellen Entwicklungen intensiv zu beobachten, um durch eine vorausschauende Planung die eigenen Risiken zu minimieren und um Chancen in Bezug auf den Erhalt zukünftiger Förderungen in den entsprechenden Finanzierungsmodellen nutzen zu können. Gerne können Sie mit uns in Kontakt treten um weitere Maßnahmen zu besprechen.

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