Nicht erst seit der Ratifikation des Haager-Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung und dessen Umsetzung und Inkrafttreten für die Schweiz am 1. Juli 2007 erbringen Anwälte vielfältige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Trusts. Im Vordergrund stehen einerseits Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Trusts und andererseits, sobald der Trust errichtet ist, mit dessen Verwaltung. Bei der Verwaltung des Trusts steht eine Tätigkeit als Trustee oder Protektor im Vordergrund.
Nachfolgend wird in einem ersten Kapitel dargestellt, welche Pflichten ein Anwalt zu
beachten hat, wenn er bei der Errichtung eines Trusts mitwirkt. In einem zweiten Kapitel werden anschliessend kurz die grundlegenden Pflichten dargestellt, welche für einen Anwalt als Trustee oder Protektor gelten.
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Wills, Trusts, & Estate Planning Updates
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