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Die anwaltliche Tätigkeit bei der Errichtung und Verwaltung von Trusts

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Nicht erst seit der Ratifikation des Haager-Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung und dessen Umsetzung und Inkrafttreten für die Schweiz am 1. Juli 2007 erbringen Anwälte vielfältige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Trusts. Im Vordergrund stehen einerseits Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Trusts und andererseits, sobald der Trust errichtet ist, mit dessen Verwaltung. Bei der Verwaltung des Trusts steht eine Tätigkeit als Trustee oder Protektor im Vordergrund.

Nachfolgend wird in einem ersten Kapitel dargestellt, welche Pflichten ein Anwalt zu

beachten hat, wenn er bei der Errichtung eines Trusts mitwirkt. In einem zweiten Kapitel werden anschliessend kurz die grundlegenden Pflichten dargestellt, welche für einen Anwalt als Trustee oder Protektor gelten.


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Published In: Wills, Trusts, & Estate Planning Updates

DISCLAIMER: Because of the generality of this update, the information provided herein may not be applicable in all situations and should not be acted upon without specific legal advice based on particular situations.

© Oliver Arter, Froriep Renggli | Attorney Advertising

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