Der schweizerischen Familienstiftung wurde in den vergangenen Jahrzehnten beinahe jegliche praktische Bedeutung abgesprochen. Das Schrifttum befasste sich mehrheitlich mit der Abgrenzung zwischen Familienstiftungen, welche nach schweizerischem Recht nach wie vor errichtet werden dürfen, und Familienfideikommissen, deren Errichtung nicht mehr zulässig ist. Quintessenz der Diskussion war, dass Familienstiftungen, welche dem Begünstigten Vorteile aus dem Stiftungsvermögen ohne besondere, an eine bestimmte Lebenslage anknüpfende Voraus-setzungen zukommen lassen einfach, um ihnen eine höhere oder angenehmere Lebenshaltung zu gestatten, unzulässig sind. Daraus wurde gefolgert,
dass schweizerische Familienstiftungen für die Vermögens- und Nachlassplanung ungeeignet seien. Verkannt wurde jedoch, dass Ausschüttungen an Destinatäre einer schweizerischen Familienstiftung in beträchtlichemUmfang zulässig sind.
Weiter wurde das wenig attraktive steuerliche Umfeld von schweizerischen
Familienstiftungen thematisiert. Übersehen wurde dabei, dass sich – gerade in einer Zeit, in welcher zunehmend nicht mehr davon ausgegangen wird, dass die Errichtung einer „Offshore“-Stiftung weder für die Stiftung noch den Stifter/die Destinatäre irgendwelche Steuerfolgen nach sich zieht – zumindest bei internationalen Verhältnissen durchaus steuerlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
In den letzten Jahren hat sich die schweizerische Betrachtungsweise von Familienstiftungen zudem aus diversen Gründen verändert.
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Wills, Trusts, & Estate Planning Updates
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