Gesetzentwurf zum Mindestlohn

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Der flächendeckende Mindestlohn wird kommen: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat gestern ihren Entwurf eines Mindestlohngesetzes fertig gestellt und an die anderen Ministerien gesendet. Die Abstimmung darüber im Bundeskabinett soll am 02. April stattfinden. Nachdem in einem Spitzentreffen der Vorsitzenden der drei Koalitionsparteien am Dienstagabend letzte Abstimmungen vorgenommen wurden, kann von einer Zustimmung des Bundeskabinetts ausgegangen werden.

Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf einen grundsätzlich flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen und Berufsgruppen von 8,50 Euro vor. Er gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren.

Es gibt aber auch Ausnahmen zu beachten:

- Tätigkeiten, die keine Arbeitsverhältnisse sind (Ehrenamt, Auszubildende und Praktikanten im Rahmen der Ausbildung oder Berufsorientierung), werden nicht erfasst

- für Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet sind und Lohnzuschüsse vom Jobcenter erhalten, gilt der Mindestlohn für das erste halbe Jahr einer neuen Beschäftigung nicht

- befristet bis 2017 dürfen hinsichtlich des Mindestlohns problematische Branchen (zB Agrar, Bau) mittels eines Tarifvertrages die 8,50 Euro Grenze unterschreiten, allerdings nur falls der entsprechende Tarifvertrag von der Regierung für  allgemeinverbindlich  erklärt wird.

Verstöße gegen den Mindestlohn sollen mit Geldbußen bis 50.000 Euro belegt werden, zu deren Kontrolle beim Zoll neue Stellen geschaffen werden sollen.

Einzig verbliebene Streitfrage, bei der noch Änderungen möglich erscheinen, ist die künftige Entwicklung des Mindestlohns. Das dazu im Gesetzesentwurf vorgestellte Modell, sieht eine Kommission aus je 3 Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern sowie einem neutralen Vorsitzenden vor, die sich bei der zukünftigen Festlegung des Mindestlohns an der Tariflohnentwicklung der Vorjahre orientieren soll. Eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns soll durch diese Kommission erstmals zum 01. Januar 2018 ausgehandelt werden.

Der Mindestlohn soll nach dem Gesetzentwurf zum 01. Januar 2015 in Kraft treten.

 

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