Seit dem 12. Dezember 2008 sind in Belgien die Vorschriften
zum Europäischen Mahnverfahren in Kraft getreten. Dies ist die Folge der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Rates und des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Zahlungsbefehls.
Grundsätzlich kennt das belgische Recht kein dem Mahnverfahren entsprechendes Verfahren, wie es in den meisten übrigen europäischen Ländern vorhanden ist.
Mit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1896/2006 sind die Regelungen zum Europäischen Zahlungsbefehl jedoch auch in Belgien anwendbar,ohne dass es einer Umsetzung im belgischen Recht bedarf.
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