Am 25. Februar 2015 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung und der Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung verabschiedet. Nachdem am 22. Juli 2013 das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft getreten ist, ist nunmehr auch die Anlageverordnung (AnlV) an das KAGB angepasst worden. Eine 19 Monate andauernde Hängepartie für die Investmentbranche und deren institutionelle Anleger ist damit nun endlich zu Ende gegangen.
Der letzte im Rahmen der Konsultationen veröffentlichte Entwurf einer geänderten AnlV stammt aus dem Mai 2014 (vgl. dazu unsere damalige Mandanteninformation). Dieser Entwurf hat – durch die Verbände, Marktteilnehmer und uns adressierte – erhebliche Kritik der Fondsindustrie erfahren. Einige der Anmerkungen wurden vom Verordnungsgeber aufgegriffen und in der verabschiedeten Fassung der AnlV berücksichtigt.
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