„Das Gesetz zur Neustrukturierung von bestimmten Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen“ wird als die grösste “Schulderleichterung” der türkischen Republik bezeichnet und voraussichtlich am Ende Februar oder Anfang März dieses Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz erfasst Schulden bei öffentlichen Institutionen bis zum 31.12.2010. Innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, muss bei der jeweiligen Stelle, bei der die Schulden bestehen, Antrag auf eine Neustrukturierung gestellt werden. Diejenigen, die eine Neustrukturierung beantragen, haben dagegen auf ihrerseits erhobene/ zu erhebende Klagen zu verzichten. Die Schuld- und Verzugszinsen der Schulden werden auf der Grundlage der Entwicklung des Erzeugerpreisindexes (sog. “ÜFE”) neu berechnet und entweder in bar oder aber in bis zu 18 Raten, die alle 2 Monate entrichtet warden, bezahlt. Bei Verzug von 2 Raten oder unvollständiger Zahlung wird der Anspruch auf die Vergünstigungen durch dieses Gesetzs verwirkt.
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