Umbau kann betriebliche Übung eines kostenlosen Betriebsparkplatzes beseitigen

McDermott Will & Emery
Contact

Beseitigt der Arbeitgeber einen Mitarbeiterparkplatz im Rahmen von Neubaumaßnahmen und richtet unter erheblichen Aufwendungen einen neuen Parkplatz ein, so entfällt der Anspruch des Arbeitnehmers auf gebührenfreie Nutzung aus betrieblicher Übung (LAG Baden-Württemberg vom 13. Januar 2014 – 1 Sa 17/13). Dem Kläger standen bis zum Auftakt von Neu- und Umbaumaßnahmen im Jahr 2011 auf dem Gelände des Arbeitgebers, einer Klinik, 558 kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Anlässlich der Umbauarbeiten wurden die bisher vorhandenen Parkplätze beseitigt und 634 neue Parkplätze geschaffen, die wie die alten sowohl den Patienten, Besuchern, Anwohnern als auch Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurden. Entgegen der Regelung für den alten Parkplatz erhob die Arbeitgeberin jedoch für das Abstellen von PKW auf dem neuen Parkplatz eine Gebühr (Tagespauschale maximal 0,70 Euro; Monatskarte 12,00 Euro). Patienten, Besucher und Anwohner müssen dagegen 1,50 Euro/Stunde für den Parkplatz bezahlen.

In seiner Entscheidung vom 13. Januar 2014 verneinte das LAG einen Anspruch des Arbeitnehmers auf kostenfreie Nutzung des Parkplatzes. Die Arbeitgeberin sei nicht verpflichtet, dem Kläger einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Zwar könne Arbeitnehmern grundsätzlich ein Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz aus betrieblicher Übung zustehen, ein solcher scheide hier aufgrund der kostenintensiven Umbaumaßnahmen jedoch aus. Der Arbeitnehmer durfte nicht berechtigterweise davon ausgehen, dass ihm die Beklagte auch in Zukunft die kostenfreie Nutzung der Betriebsparkplätze gestattet.

Bei Mitarbeiterparkplätzen handelt es sich um freiwillige betriebseigene Sozialeinrichtungen ähnlich einer Kantine, einem Kindergarten oder einer Unterstützungskasse. Auf die Errichtung solcher Sozialeinrichtungen hat der Arbeitnehmer generell keinen Anspruch. Zwar begehre der Arbeitnehmer „nur“, dass der Arbeitgeber ihm bei freiwilliger Schaffung eines Parkplatzes diesen auch weiterhin kostenfrei zur Verfügung stelle, dabei lässt der Kläger aber außer Acht, dass die Beklagte nicht einfach den bisherigen Parkplatz kostenpflichtig ausgestaltet hat, sondern die Gebühren erst nach einer aufwändigen Umgestaltung des Parkgeländes erhoben hat. Die zu Gunsten eines Klinikneubaus weggefallenen Parkplätze wurden durch neue Stellplätze an ganz anderer Stelle ersetzt. Angesichts dieser Gegebenheiten durfte der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass die Arbeitgeberin für die kostenintensive Schaffung neuer Parkplätze von ihm keine wenn auch geringe – Gegenleistung erwarten würde. Der Kläger hat demzufolge keinen Anspruch auf gebührenfreie Nutzung des neuen Parkgeländes aus betrieblicher Übung.

 

DISCLAIMER: Because of the generality of this update, the information provided herein may not be applicable in all situations and should not be acted upon without specific legal advice based on particular situations.

© McDermott Will & Emery | Attorney Advertising

Written by:

McDermott Will & Emery
Contact
more
less

McDermott Will & Emery on:

Reporters on Deadline

"My best business intelligence, in one easy email…"

Your first step to building a free, personalized, morning email brief covering pertinent authors and topics on JD Supra:
*By using the service, you signify your acceptance of JD Supra's Privacy Policy.
Custom Email Digest
- hide
- hide