Das neugefasste Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – GwG) sieht zum 1. Oktober 2017 die Einführung eines elektronischen Transparenzregisters vor. Dort sind Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten deutscher Gesellschaften erfasst. Die dazu notwendigen Angaben haben die Gesellschaften dem Transparenzregister selbst zu übermitteln, erstmals bis zum 1. Oktober 2017. Am 25. September hat das zuständige Bundesverwaltungsamt nun seine lang erwarteten Guidelines veröffentlicht. Nachstehend geben wir einen ersten Überblick über die Neuregelungen und deren Konsequenzen für Sie.
WORUM GEHT ES? -
Es wird ein Register geschaffen, aus dem der „wirtschaftlich Berechtigte“ von Unternehmen und Vereinigungen ersichtlich ist. Zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ zählt jede natürliche Person (keine Gesellschaften!) die in Bezug auf ein Unternehmen
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