Eine ausdrücklich auflösende Bedingung innerhalb eines Handelsvertretervertrages ist grundsätzlich wirksam und löst bestimmte Rechtsfolgen aus. Eine eventuelle gerichtliche nachträgliche Überprüfung durch das Gericht darf nicht allein darin bestehen, das Vorliegen des geltend gemachten Fehlverhaltens festzustellen. Wesentlich ist, dass die Überprüfung der ernsthaften Vertragsverletzung durch das Gericht erfolgt und nicht den Parteien überlassen wird.
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