Der Belgische Staatsrat hat nach fast sechsjähriger Verfahrensdauer mit Beschluss vom 03.02.2011 eine bemerkenswerte Entscheidung im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von Vergabekriterien innerhalb eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens getroffen.
Der Staatsrat urteilte in seiner Entscheidung u.a., dass eine Vergabebehörde in der Ausschreibung sowie in dem Zuweisungsbeschluss sämtliche (und somit auch etwaige Subkriterien) Kriterien bekanntgeben muss.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
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