Aus den Koalitionsverhandlungen: Änderungen bei Teil- und Elternzeit in Sicht

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Union und SPD haben sich bei ihren Koalitionsgesprächen darauf geeinigt, Teilzeitbeschäftigte gesetzlich besserzustellen. Berufstätige werden demnach zukünftig freier entscheiden können, wann und wie lange sie für Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen beruflich pausieren oder ihre Arbeitszeit verringern. Darauf hat sich die Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung aus Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen gestern geeinigt.

Geplant sind flexiblere Regelungen für die Elternzeit sowie ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit.

Wer aus familiären Gründen, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, nur noch Teilzeit arbeiten möchte, erhält künftig die Garantie, also einen Rechtsanspruch, später wieder auf eine Vollzeitstelle zurückkehren zu können.

Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, Elternzeit zu nehmen. Bisher gilt: Jedes Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre unbezahlter Elternzeit, von denen zwölf Monate auch zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr des Kindes genommen werden können. Künftig sollen berufstätige Eltern bis zu zwei Jahre zwischen dem dritten und dem 14. Lebensjahr pausieren können. Eine Zustimmung des Arbeitgebers soll dafür nicht nötig sein. Notwendig ist nur eine “angemessene vorherige Anmeldung”. Die Gesamtdauer der Elternzeit von maximal drei Jahren wird aber beibehalten.

Einigungen in Koalitionsverhandlungen sind zwar noch kein geltendes Recht, bedenkt man aber die zukünftigen Mehrheiten der großen Koalition in Bundestag und Bundesrat, können beschlossene Gesetzesvorhaben ungehindert durchgesetzt werden. Von einer tatsächlichen Änderung der Rechtslage entsprechend des oben Genannten kann also ausgegangen werden.

 

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