Fallen G-REITs in den Anwendungsbereich des KAGB?

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Seit Vorlage des Entwurfs des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) am 20. Juli 2012 ist eine der vieldiskutierten Fragen hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Gesetzes, ob Real Estate Investment Trusts („G-REIT“) von diesem umfasst sind, mithin in Zukunft einer umfassenden Regulierung unterfallen. Die Unsicherheit resultiert aus der Unbestimmtheit der Rechtsbegriffe, mit denen in § 1 Abs. 1 KAGB-E das Investmentvermögen und als dessen Unterkategorie der Alternative Investmentfonds („AIF“) definiert wird. Investmentvermögen ist „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren.“

Hinsichtlich G-REITs sind die entscheidenden Fragen, ob es sich um einen „Organismus für gemeinsame Anlagen“ handelt und ob das Anlegerkapital „zum Nutzen dieser Anleger“ investiert wird. Ist beides der Fall, qualifiziert ein G-REIT als AIF und die entsprechend inkorporierten Marktteilnehmer werden die Vorgaben des KAGB-E umsetzen bzw. beachten müssen.

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