Verlust der (Alt-)Gesellschafterstellung in einer Personengesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG durch zivilrechtlich wirksame Übertragung des Mitgliedschaftsrechts.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil (II R 3/11) hatte sich der II. Senat des Bundesfinanzhofs mit der Frage zu beschäftigen, wie der Wiedereintritt eines zuvor aus einer Personengesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters im Rahmen des § 1 Abs. 2a GrEStG zu behandeln ist. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG löst die Veränderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft Grunderwerbsteuer aus, sofern innerhalb von fünf Jahren mindestens 95% der Gesellschaftsanteile auf neue Gesellschafter übergehen.
Im dem dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt waren an einer grundbesitzenden Personengesellschaft zunächst Gesellschafter A zu einem Drittel und Gesellschafter B zu zwei Dritteln beteiligt. In einem ersten Schritt übertrug A seine Beteiligung an der Personengesellschaft auf die A-GmbH. In einem zweiten Schritt, der innerhalb von fünf Jahren nach dieser ersten Übertragung vollzogen wurde, übertrug B jeweils die Hälfte seiner Beteiligung an der Personengesellschaft auf A und auf die A-GmbH. Im Ergebnis waren schließlich A zu einem Drittel, die A-GmbH zu zwei Dritteln und B überhaupt nicht mehr an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligt.
Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht unter für weitere Informationen.
Please see full publication below for more information.