Nachdem das Bundessozialgericht am 3. April 2014 entschieden hat, dass abhängig beschäftigte Rechtsanwälte (sog “Syndikusanwälte”) zwingend der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, hat nun die Deutsche Rentenversicherung Bund online gestellt, wie sie künftig die Frage der Befreiung und insbesondere des Vertrauensschutzes handhaben wird. So sollen beispielsweise Altfälle zwar Vertrauensschutz genießen, im Falle eines Arbeitgeber- oder (mehr als nur marginalen) Tätigkeitswechsels soll indes künftig grundsätzlich keine Befreiung mehr möglich sein.