Die rund 1 Million innerhalb der EU entsendeten Arbeitnehmer – etwa 180.000 davon in Deutschland – können auf besseren Schutz ihrer Rechte hoffen. Das EU-Parlament hat am 16. April 2014 den von der Kommission vorgelegten Vorschlägen zur effektiveren Durchsetzung der EU-Entsenderichtlinie zugestimmt.
Ziel ist die Zusammenarbeit der nationalen Behörden, die für die Entsendung zuständig sind, zu verbessern und den Missbrauch von Entsendung durch den Einsatz von Briefkastenfirmen einzuschränken bzw. komplett zu unterbinden.
Entsendeunternehmen sollen in Zukunft verpflichtet sein, eine Kontaktperson im Unternehmen zu benennen, die die Behörden direkt ansprechen können. Sie müssen zahlreiche Angaben wie etwa Beginn und Ende der Entsendung, Anzahl der entsendeten Arbeitnehmer und deren Identität angeben. Des Weiteren sollen beide, Herkunfts- und Aufnahmeland, Vorkehrungen dafür treffen, dass die entsendeten Arbeitnehmer ausreichende Möglichkeiten haben, bei Verletzungen ihrer Rechte den Gerichts- oder Verwaltungsrechtsweg einschlagen zu können.
Was in Deutschland bereits Gesetz ist, soll nun auch europaweit gelten: es wird eine Generalunternehmerhaftung für das Baugewerbe eingeführt, so dass der Arbeitnehmer (des Baugewerbes) nicht nur das Subunternehmen, sondern auch das Generalunternehmen in die Haftung nehmen kann.
Der Ministerrat muss den Vorschlag noch endgültig annehmen.