Hut ab: Mützenpflicht für Piloten diskriminierend

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Neben den immer wieder im Fokus stehenden Lokführern sind auch Piloten eine Berufsgruppe, die vermehrt im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Themen auf sich aufmerksam macht. Aufgrund ihrer hervorgehobenen Stellung rufen Streiks, wie sie die (nur) ca. 5400 Piloten der Lufthansa und ihrer Tochterunternehmen für die Beibehaltung des bisherigen Übergangsrentensystems im September und August 2014 durchgeführt haben, enormes mediales Echo hervor. Tarifliche Altersgrenzen für Piloten sind vom EuGH im Laufe des Jahres ebenfalls kassiert worden.

Einen weiteren Erfolg hat ein Pilot nun vor dem BAG feiern dürfen (BAG, Urteil vom 30. September 2014 – 1 AZR 1083/12). Die Erfurter Richter entschieden, dass ein männlicher Pilot seine Dienstmütze im öffentlichen Bereich von Flughäfen nicht mehr tragen muss. Die „Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung“ der Lufthansa hatte das Tragen der Mütze am Flughafen nur für weibliche Pilotinnen optional ausgestaltet – männliche Flugzeugführer mussten die Kopfbedeckung verpflichtend tragen. Der Anwalt der Lufthansa hatte vorgetragen, zur Außendarstellung der traditionellen Pilotenuniform gehöre eine Kopfbedeckung zwingend dazu. Zudem könne die Cockpitmütze von Pilotinnen nicht mit jeder Frisur getragen werden.

Dem folgte das BAG nicht und gab dem klagenden Piloten Recht. Die im Vorfeld mit Spannung erwartete Frage, ob eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vorliege, hatte das BAG allerdings nicht zu beantworten. Denn die Richter stützten ihre Entscheidung auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 75 BetrVG). Werde die Dienstkleidung für Arbeitnehmergruppen unterschiedlich ausgestaltet, verlange der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass eine solche Differenzierung entsprechend dem Regelungszweck sachlich gerechtfertigt ist. Im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgestaltung der Tragepflicht der Kopfbedeckung läge ein solcher sachlicher Grund nicht vor. Regelungszweck der einheitlichen Dienstkleidung solle die Kenntlichmachung des Personals in der Öffentlichkeit als hervorgehobene Repräsentanten der Lufthansa sein. Das BAG entschied: Gemessen an diesem Regelungszweck sei eine unterschiedliche Behandlung nicht gerechtfertigt.

Nicht nur Frauen mit Langhaarfrisur, sondern auch Männer mit Gel im Haar könnte das Aufsetzen der Cockpit-Mütze Probleme bereiten, führte die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt aus. Zudem stellte Schmidt eine möglicherweise subtile Benachteiligung der Pilotinnen in den Raum. Wenn drei Flugzeugführer, darunter zwei Männer mit Mütze, auf einem Flughafen zusammenständen – wer sei dann der Pilot?

 

 

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