Start-ups weiter in Wartestellung - Was tun?

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ÜBERBLICK


Im Hinblick auf die aktuelle Covid-19 Situation hat die Bundesregierung bereits unterschiedlichste Hilfsprogramme gestartet, um auf verschiedenen Ebenen des Wirtschaftslebens für finanzielle Unterstützung in der Krisenzeit zu sorgen. Dennoch gibt es Bereiche, die sich bisher aus unterschiedlichen Gründen noch nicht wirklich von diesen Maßnahmen erfasst sehen. Einer dieser Bereiche ist die deutsche Start-up Gemeinschaft, die ebenfalls sehr stark unter den geänderten wirtschaftlichen Bedingungen leidet. Umfragen ergaben, dass sich bis zu 70% der deutschen Start-ups durch die aktuelle Krise in ihrer Existenz bedroht fühlen.

IN DEPTH


SOFORTPAKET FÜR START-UPS ERFORDERLICH

Neben den aktuell fast alle Unternehmen treffenden Umsatzeinbußen haben Start-ups zumeist nur sehr begrenzte Liquiditätsreserven und sind daher regelmäßig auf zusätzliches frisches Kapital angewiesen, um ihre Entwicklung weiter voranzutreiben. Im Rahmen der aktuellen Krise versiegen jetzt mehr und mehr der üblichen Geldquellen der Start-ups für dringend benötigte weitere Finanzierungsrunden. Die meisten der bisher von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei Unternehmen erfolgen in Form von Krediten, die sich allerdings für viele deutsche Start-ups als ungeeignet erweisen bzw. erwiesen haben. Dieses Problem wurde auch von der Bundesregierung bereits erkannt und soll in Form eines kurzfristigen Sofortpakets für öffentliche Wagniskapitalinvestoren in Höhe von 2 Mrd. Euro gelöst werden.

Über die genaueren Konditionen und Inhalte dieses Sofortpakets ist allerdings noch nicht entschieden bzw. sie werden von den involvierten Ministerien derzeit noch entwickelt und vorbereitet. Bekannt ist lediglich, dass die Förderung weitgehend im Rahmen von öffentlichen Co-Investitionen zusammen mit privaten Investoren/Geldgebern erfolgen soll. Durch die Verknüpfung einer öffentlichen Förderung an das Vorhandensein eines privaten Investors, der ebenfalls zusätzliches frisches Kapital in das Start-up Unternehmen investiert, sol sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auch nur in solche Start-ups investiert werden, deren zukünftige Erfolgsaussichten auch von einem privaten Investor gesehen und anerkannt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Fördermittel ggfs. in Start-ups fließen, die auch ohne die aktuell verschärfte Situation keine wirklichen Erfolgsaussichten vorweisen konnten.

Die 2 Mrd. Euro sollen unter anderem dazu dienen, dass öffentliche Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- bzw. Fondsebene (z. B. High-Tech Gründerfonds) kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel erhalten. Zusätzlich sollen die beiden Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds zusätzliche Mittel erhalten, um Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren in Finanzierungsrunden zu übernehmen. Schließlich soll die Finanzierung mit Wagniskapital und eigenkapitalersetzenden Finanzierungsformen für junge Start-ups ohne etwaigen Wagniskapitalgeber erleichtert werden. Die Wirksamkeit und der tatsächliche praktische Nutzen dieses Sofortpakets werden natürlich erst nach Vorliegen der genauen Konditionen absehbar sein.

Jedenfalls werden deutsche Start-ups auch trotz der geplanten Soforthilfen weiterhin auf private Geldgeber angewiesen sein, die sich bereit erklären, in einer zukünftigen Finanzierungsrunde in das Start-up zu investieren. Das bedeutet auch, dass Start-ups ohne solche privaten Investoren es deutlich schwerer haben werden, von dem Sofortpaket zu profitieren.

Im Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche Situation ist auch vermehrt davon auszugehen, dass etwaige kurzfristige Finanzierungsrunden auf einer niedrigeren Bewertung der Start-ups basieren werden, als die Gründer der Start-ups vielleicht vor der aktuellen Krise als marktgerecht empfunden hätten. In der Folge werden die Start-up-Gründer in vielen Fällen für die Gewährung frischen Kapitals eine stärkere Verwässerung in Kauf nehmen müssen als bisher angenommen. Je nach Ausgestaltung früherer Finanzierungsrunden kann es auch dazu kommen, dass frühere Investoren auf Basis einer solchen Down-Round zur Zeichnung zusätzlicher weiterer Anteile am Start-up zugelassen werden müssen. Leidtragende werden in diesen Fällen weitgehend die ursprünglichen Gründer sein, deren Beteiligungsquote dadurch in vielen Fällen absinken wird.

ANDERE HILFSPROGRAMME FÜR START-UPS

Je länger die Ausarbeitung der genauen Konditionen für das geplante Sofortpaket in Anspruch nehmen wird, umso mehr Start-ups werden in akute Existenzgefahr geraten. Allerdings sind Start-ups bis dahin nicht vollständig schutz- bzw. hilflos. So können Start-ups – zumindest teilweise – die anderen von der Bundesregierung oder der jeweiligen Landesregierung bisher initiierten Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Insbesondere die folgenden Hilfsmaßnahmen könnten auch für verschiedene Start-ups im Einzelfall anwendbar sein und somit zu einer zeitweisen Linderung etwaiger Liquiditätsengpässe führen:

  • Soforthilfen: Für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen werden nicht rückzahlbare Soforthilfen je nach Größe des Unternehmens (d.h. je nach Anzahl von Beschäftigten/Vollzeitäquivalenten) Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 9.000 Euro (max. 5 Beschäftigte) bzw. 15.000 Euro (max. 10 Beschäftigte) auf Antrag bei den Landesbehörden zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Liquiditätsengpässen ausbezahlt. Finanziert werden diese Sofortmaßnahmen vom Bund. Zusätzlich bieten einzelne Bundesländer darüberhinausgehende Hilfen an, z.B. Bayern in Form einer Soforthilfe in Höhe von 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen. Voraussetzung ist hierfür jeweils, dass die zu überbrückenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Covid-19 Situation eingetreten sind.
  • Stundungen von öffentlich-rechtlichen Zahlungsverpflichtungen: Unternehmen können auf Antrag bei der jeweils zuständigen Krankenkasse die für ihre Mitarbeiter zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge (zinsfrei) gestundet werden, sofern ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse (situative Überschuldung) vorliegen bzw. solche bei Zahlung der Beiträge dadurch entstehen würden. Darüber hinaus werden von den Finanzämtern steuerliche Unterstützungsmaßnahmen in Form von (zinsfreien) Steuerstundungen angeboten, die für eine Entlastung der aktuellen Liquiditätsengpässe bei Unternehmen führen können. Nachdem Start-ups oftmals nur sehr geringe Steuerlasten tragen (mangels entsprechenden Gewinnen) bzw. oft nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern beschäftigen, deren Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden könnten, werden diese Maßnahmen nur wenigen Start-ups wirkliche Entlastung liefern können.
  • Kurzarbeitergeld: Sofern bei Start-ups bereits angestellte Mitarbeiter vorhanden sind, besteht natürlich auch für diese Unternehmen grds. die Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen. Die Hürden für die Beantragung von Kurzarbeitergeld wurden von der Bundesagentur für Arbeit deutlich gesenkt, so dass die Unterstützungsleistung schon bei einem Ausfall von nur 10 Prozent der Belegschaft beantragt werden kann. Im Rahmen einer genehmigten Kurzarbeit werden vom Bund 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns (bei Arbeitnehmer/-innen mit Kind sogar 67 Prozent) der betroffenen Arbeitnehmer für einen Zeitraum von bis zu 12 bzw. 24 Monaten übernommen.
  • KfW-Kredite/Förderprogramme: Die KfW bietet in diesen Zeiten verschiedenste Hilfsmaßnahmen für Unternehmen unterschiedlichster Größe an. Für Start-ups könnten vor allem zwei Programme in Frage kommen: (i) Der ERP Gründerkredit – Universell, ein variabler KfW-Kredit für Unternehmen die weniger als 5 aber mind. 3 Jahre am Markt aktiv sind sowie (ii) der ERP-Gründerkredit – Startgeld, in Höhe von bis zu 100.000 Euro, für Unternehmen, mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Millionen Euro Umsatz, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit. Bei sämtlichen dieser KfW-Krediten besteht das Problem für Start-ups darin, dass diese Maßnahmen über die jeweilige Hausbank organisiert werden müssen und in diesem Rahmen auch mit verschiedensten Anforderungen verbunden sind. So müssen die jeweiligen Hausbanken je nach Programm einen bestimmten Anteil an der Risikoübernahme tragen bzw. sich durch die beantragenden Unternehmen absichern lassen (die KfW übernimmt insoweit nur max. 80 bzw. 90 Prozent des jeweiligen Kreditrisikos), was insbesondere für Start-ups, z.B. wegen des hohen Ausfallrisikos, oftmals nicht möglich sein wird. Ausgenommen hiervon ist der KfW-Schnellkredit, in dessen Rahmen die KfW bzw. der Bund 100 Prozent der jeweiligen Kreditsumme absichern. Dieser Schnellkredit richtet sich an Unternehmen mit 11-50 Beschäftigten (max. 500.000 Euro) bzw. 51-249 Beschäftigten (max. 800.000 Euro), verlangt jedoch von den beantragenden Unternehmen unter anderem, dass im Jahr 2019 bzw. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre Gewinne erwirtschaftet worden sind, was wiederum für viele (insbesondere Early-Stage) Start-ups ein Hindernis darstellen dürfte.
  • Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird für die meisten Start-ups dagegen nicht in Frage kommen, da dessen Vorrausetzungen sich an Unternehmen richten, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: (i) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, (ii) Umsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro und (iii) mehr 249 Arbeitnehmer. Viele Start-ups werden diese Kriterien nicht erreichen und daher auch nicht in den Genuss dieser Förderungen kommen können. Ausnahmen könnten lediglich für Start-ups greifen, die im Bereich der kritischen Infrastrukturen tätig sind. Diese müssten dann im Einzelfall prüfen, ob und inwieweit sie über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanzielle Unterstützung erhalten können.
  • Sonstige landesspezifische Maßnahmen: Die einzelnen Bundesländer haben jeweils noch weitere landesspezifische Maßnahmen eingerichtet, um lokal betroffenen Unternehmen zu helfen. So bietet z. B. in Bayern die LfA Förderbank verschiedene Kredite und Risikoübernamen für betroffene Unternehmen an (u.a. Corona Schutzschirm Kredit für KMU sowie Freiberufler zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln). Hier gilt es für Start-ups sich einen Überblick über diese etwaigen landesspezifischen Maßnahmen zu verschaffen und ggfs. entsprechende Hilfsmittel dann zu beantragen.

AUSBLICK

Auch wenn nicht sämtliche dieser Programme für jedes Start-up finanzielle Unterstützung bzw. Entlastung sicherstellen kann, besteht dennoch vereinzelt die Möglichkeit, zumindest kurzfristige Liquiditätsengpässe teilweise abzufedern. Sobald dann das 2 Mrd. Euro Sofortpaket verabschiedet werden sollte, werden sich viele Start-ups mit dessen Rahmenbedingungen näher auseinandersetzen müssen. Mittelfristig sollen Start-ups dann vor allem von dem von der Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Zukunftsfonds profitieren, aus dessen 10 Mrd. Euro Rahmen auch bereits dieses 2 Mrd. Sofortpaket für die Start-ups finanziert wird.

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DISCLAIMER: Because of the generality of this update, the information provided herein may not be applicable in all situations and should not be acted upon without specific legal advice based on particular situations.

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