Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Dezember 2016 die lang erwartete Auslegungshilfe zum Abschirmungsgesetz veröffentlicht. Der hierzu im Dezember 2015 veröffentlichte Konsultationsentwurf hatte zuvor für große Verunsicherung unter den vom Abschirmungsgesetz betroffenen Banken und deren Kreditnehmern gesorgt.
Am 1. Juli 2016 sind die durch das Abschirmungsgesetz (inoffiziell auch Trennbankengesetz genannt) eingefügten strafrechtlich bewehrten Verbotstatbestände des § 3 Abs. 2 und 3 Kreditwesengesetz (KWG) in Kraft getreten. Sinn und Zweck der Regelungen des Abschirmungsgesetzes ist unter anderem, bestimmte als besonders riskant erachtete Geschäftsaktivitäten von Kreditinstituten, die der Capital Requirements Regulation (CRR) unterfallen und die eine gewissen Größenordnung erreichen, vom Kredit- und Einlagengeschäft dieser CRR-Kreditinstitute zu trennen.
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