IPunkt - October 2017

Hogan Lovells

Kurze Einleitung

Liebe Leserin, lieber Leser,

diesen Monat ist es endlich wieder soweit. Der IPunkt kehrt in neuem Gewand zurück.

Passend hierzu haben unsere Autoren die neuesten Updates im Bereich des IPMT kurz und prägnant für Sie zusammengefasst.

Den Auftakt macht ein Beitrag zu der Frage, wie "smart" sogenannte Smart Contracts wirklich sind.

Im Markenrecht hat der EuG mit einer Entscheidung zur Verwechslungsgefahr von Ein-Buchstabenzeichen für Aufmerksamkeit gesorgt. Und auch zu geometrischen Grundformen gibt es Neues: Der BGH hat sich hier insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, in welcher Form solche geometrische Grundformen rechtserhaltend benutzt werden.

Ebenso spannend sind die Beiträge zu den Aussagen des BGH hinsichtlich der Wettbewerbswidrigkeit von Bots in der Computerszene sowie der Reichweite des wettbewerblichen Unterlassungsanspruchs gerade im Hinblick auf eine etwaige Rückrufpflicht gegenüber dritten Abnehmern. Das Thema "Unterlassungsverbote bedeutet auch Rückrufpflicht" gehört derzeit zu den am meist diskutiertesten Themen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz.

Daneben bietet auch das Urteil des OLG Celle zur Kennzeichnungspflicht von Werbung auf sozialen Netzwerken eine Menge Diskussionsstoff. Stichwort Influencer-Marketing!

Ebenfalls von hohem Interesse ist die neue Geschäftsgeheimnisschutz-Richtlinie (EU) 2016/943, die gerade im Hinblick auf die kurze Umsetzungsfrist bereits jetzt signifikante Auswirkungen zeigt.

Außerdem wissenswert für Schokoladenliebhaber ist die Entscheidung des BPatG, die sich zur Eintragungsfähigkeit einer 3D-Marke für quadratische Schokoladentafel-Verpackungen äußert.

Abgerundet wird der Newsletter durch einen Beitrag im Rahmen des Patentrechts. Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Fachmann bei der Entwicklung neuer Produkte auch einen sehr alten Stand der Technik zu berücksichtigen hat (BGH "Gestricktes Schuhoberteil").

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Ihre Hogan Lovells IP-Praxisgruppe

 


DATENSCHUTZ

BLOCKCHAIN - WIE "SMART" SIND SMART CONTRACTS?

Wie „smart“ sind Smart Contracts? Mit dieser Frage wollen wir uns in dem nachfolgenden Beitrag etwas näher beschäftigen. „Smart Contract“ basiert auf der viel diskutierten Blockchain-Technologie und stellt derzeit einen ihrer Hauptanwendungsfälle dar.

 

  Dr. Nils Rauer
  Partner, Frankfurt
  nils.rauer@hoganlovells.com

 

  Ruth Maria Bousonville
  Senior Associate, Hamburg
  ruthmaria.bousonville@hoganlovells.com

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MARKENRECHT

BUNDESPATENTGERICHT: KEINE 3D-MARKE FÜR QUADRATISCHE SCHOKOLADENTAFEL-VERPACKUNG

Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 4. November 2016 – Az. 25 W (pat) 78/14 - die Gewährung von Markenschutz für eine quadratische Schokoladentafel-Verpackung verweigert. Diese Form sei lediglich durch die verpackte Ware bedingt und müsse auch Mitbewerbern zur Verfügung stehen.

 

  Yvonne Draheim
  Partner, Hamburg
  yvonne.draheim@hoganlovells.com

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VERWECHSLUNGSGEFAHR VON EIN-BUCHSTABENZEICHEN - EINE TRENDWENDE AM HORIZONT?

Der EuGH und das EuG haben im Juli 2017 zwei Entscheidungen zu Marken getroffen, die nur aus einem Buchstaben bestehen. Es zeichnet sich eine Trendwende ab, denn die Gerichte wollen diesen Marken in Zukunft anscheinend einen breiteren Schutzumfang zubilligen.

 

  Andreas Renck
  Office Managing Partner, Alicante
  andreas.renck@hoganlovells.com

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BGH: ZUR DEKORATIVEN VERWENDUNG ERINER GEOMETRISCHEN GRUNDFORM

Der BGH hat mit Urteil vom 10. November 2016 (I ZR 191/15, GRUR 2017, 730 ff. – Sierpinski-Dreieck) entschieden, dass die Aneinanderreihung einer geometrischen Grundform nach Art eines Stoffmusters gegen eine markenmäßige Benutzung spreche.

 

  Dr. Patrick Fromlowitz
  Senior Associate, Hamburg
  patrick.fromlowitz@hoganlovells.com

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PATENTRECHT

ENTSCHEIDUNGSBESPRECHUNG "GESTRICKTES SCHUHOBERTEIL" -
BGH GRUR 2017, 498

Die Entscheidung betrifft die Frage, ob der Fachmann bei der Entwicklung neuer Produkte auch sehr alten Stand der Technik berücksichtigt. Der BGH bejaht dies für den Fall, dass alle wesentlichen Elemente der Erfindung in der weit zurückliegenden Druckschrift enthalten sind.

 

  Lukas Sievers
  Project Associate, Düsseldorf
  lukas.sievers@hoganlovells.com

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URHEBERRECHT

BGH: ZITIEREN IM DIGITALEN ZEITALTER - WAS MUSS BEACHTET WERDEN?

Das Zi­tat­recht ist ei­ne wich­ti­ge Ein­schrän­kung des Ur­he­ber­rechts. Das Zi­tie­ren an­de­rer Wer­ke ist ele­men­ta­re Grund­la­ge der Wis­sen­schaft, aber auch der tag­täg­li­chen Be­richt­er­stat­tung in der Pres­se. Mit den Mög­lich­kei­ten di­gi­ta­ler Tech­no­lo­gi­en hat sich je­doch auch das Zi­tat ver­än­dert. Mit die­sem Phä­no­men be­fasst sich der­zeit der Bun­des­ge­richts­hof (BGH). Es geht um die Fra­ge, wie im Zeit­al­ter di­gi­ta­ler Me­di­en zu zi­tie­ren ist. Hier­zu hat der BGH dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof (EuGH) jüngst drei Vor­ab­ent­schei­dungs­fra­gen vor­ge­legt, bei de­nen es im Kern um die Ab­wä­gung zwi­schen Ur­he­ber­recht und den Grund­rech­ten auf In­for­ma­ti­ons- und Pres­se­frei­heit geht (vgl. Be­schluss vom 27. Ju­li 2017, Az.: I ZR 228/15).

 

  Dr. Nils Rauer
  Partner, Frankfurt
  nils.rauer@hoganlovells.com

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UWG

IMMER WIEDER WORLD OF WARCRAFT - BOTS AUCH WETTBEWERBSWIDRIG

Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 12. Januar 2017 (Az. I ZR 253/14) erneut mit den Bots der Bossland GmbH beschäftigen müssen. Er kam zu dem  Ergebnis, dass der Vertrieb der  Bots eine wettbewerbswidrige Behinderung darstelle und ihre Bewerbung unter Benutzung der Marken "WOW" und "World of Warcraft" auch die Markenrechte der Blizzard Entertainment Inc. verletze.

 

  Yvonne Draheim
  Partner, Hamburg
  yvonne.draheim@hoganlovells.com

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UNTERLASSUNG = RÜCKRUF

Der BGH hat mit einer Reihe von Entscheidungen zu der Reichweite des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels Fakten geschaffen. Ein reines Vertriebs- oder Werbeverbot enthält nunmehr grundsätzlich die Verpflichtung, rechtsverletzende Produkte bzw. Werbemittel von dritten Abnehmern zurückzurufen.

 

  Dr. Morten Petersenn
  Partner, Hamburg
  morten.petersenn@hoganlovells.com

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OLG CELLE ZUR SCHLEICHWERBUNG IN SOZIALEN NETZWERKEN

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in seiner Entscheidung vom 08.06.2017 seinen Maßstab für Schleichwerbung in sozialen Medien konkretisiert. Schaltet ein Unternehmen zu Werbezwecken Privatpersonen ein, die in sozialen Netzwerken bestimmte Produkte bewerben sollen, so muss der geschäftliche Zweck der Werbung für diese Produkte kenntlich gemacht werden (Urteil vom 08. Juni 2017, Az.: 13 U 53/17).

 

  Dr. Morten Petersenn
  Partner, Hamburg
  morten.petersenn@hoganlovells.com

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GESCHÄFTSGEHEIMNISSCHUTZ-RICHTLINIE (EU) 2016/943
WARUM SIE JETZT HANDELN MÜSSEN - UND WAS SIE TUN SOLLTEN

Vielen Inhabern von Geschäftsgeheimnissen ist nicht bewusst, dass die im letzten Jahr erlassene Geschäftsgeheimnisschutz-Richtlinie ein sofortiges Tätigwerden erfordert – schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist.

 

  Dr. Marcus Schönknecht
  Senior Associate, Düsseldorf
  marcus.schoenknecht@hoganlovells.com

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DISCLAIMER: Because of the generality of this update, the information provided herein may not be applicable in all situations and should not be acted upon without specific legal advice based on particular situations.

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