Ist der Veräußerungserlös steuerfrei, erfolgt nach höchst umstrittener Ansicht des BMF eine Besteuerung der Dividenden.
Mit Schreiben vom 26. Juli 2013 hat sich das BMF zu den ertragsteuerlichen Folgen der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte geäußert.
Ausgangspunkt ist folgende Konstellation: Ein Steuerausländer, der Aktionär einer deutschen AG ist, verkauft vor dem Tag der Hauptversammlung seinen Anspruch auf die (künftige) Dividende an einen Dritten, bleibt aber weiterhin Anteilseigner; eine Veräußerung von Aktien erfolgt nicht. Nach Empfang der Dividende leitet er diese an den Erwerber weiter...
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