COVID-19 – Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)

McDermott Will & Emery
Contact

McDermott Will & Emery

Was ist aufgabe des wsf?

Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes (WStFG) wird der WSF als Ergänzung zu den Hilfen im Rahmen von Darlehen, die über die KfW-Sonderprogramme beansprucht werden können, ins Leben gerufen. Er umfasst ein Paket über insgesamt EUR 600 Mrd., wovon EUR 400 Mrd. auf einen Garantierahmen entfallen, EUR 100 Mrd. der direkten Rekapitalisierung von Unternehmen dienen und weitere EUR 100 Mrd. zur Refinanzierung des KfW-Sonderprogramms.

Ziel des WSF ist es, wirtschaftliche Schäden aufgrund der Corona-Krise abzuwenden und mithilfe der hiermit verfügbaren Mittel Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern.

Einhergehend mit den Regelungen zur Gewährung der Mittel des WSF selbst erfolgen (ausschließlich) für Zwecke und Maßnahmen des WStFG Anpassungen gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen, womit die entsprechende Durchführung der Maßnahmen nebst Auflagen entsprechend leichter umgesetzt werden können soll.

Welche unternehmen sind antragsberechtigt?

In Anspruch genommen werden können die Mittel des WSF durch Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllen

  • Bilanzsumme von mehr als EUR 43 Mio.;
  • mehr als EUR 50 Mio. Umsatzerlöse;
  • mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Im Einzelfall können auch kleinere Unternehmen entsprechende Hilfen in Anspruch nehmen, sofern sie für die „kritische Infrastruktur“ wichtig sind, d.h. Unternehmen, die für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik relevant sind (§ 55 Außenwirtschaftsverordnung) oder vergleichbare Bedeutung für die Sicherheit oder Wirtschaft haben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Stabilisierungsmaßnahmen.

Welche stabilisierungsmaßnahmen sind möglich?

Garantiebegebung: 

Der WSF übernimmt Garantien für ab dem Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 begebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten. Die Laufzeit der Garantien und der abzusichernden Verbindlichkeiten darf dabei 60 Monate nicht übersteigen und ist marktgerecht zu vergüten. Weitere Bestimmungen zu Art der Garantie, abzudeckenden Risiken, Berechnung und Anrechnung von Garantiebeträgen, die Gegenleistung oder sonstigen Bedingungen der Garantie können durch Rechtsverordnung erlassen werden.

Rekapitalisierung: 

Der WSF kann sich direkt durch (1) den Erwerb nachrangiger Schuldtitel, Hybridanleihen, Genussrechten, stillen Beteiligungen oder Wandelanleihen, (2) den Erwerb von Anteilen oder (3) die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals an der Rekapitalisierung eines Unternehmens beteiligen. Bei Übernahme von Eigenkapitalinstrumenten und deren späterer Veräußerung) gelten steuerliche Sonderregelungen, so dass vorhandene Verluste bei der Übertragung nicht betroffen werden.

Die Rekapitalisierung soll jedoch nur eine „Notlösung“ darstellen, wenn ein wichtiges Interesse des Bundes an der Stabilisierung des Unternehmens besteht und sich dies nicht besser und wirtschaftlicher erreichen lässt.

Voraussetzungen für die gewährung

Voraussetzungen für die Gewährung der Stabilisierungsmaßnahmen sind, dass

  • dem Unternehmen keine anderweitigen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen;
  • durch die Stabilisierungsmaßnahme eine klare, eigenständige Fortführungsperspektive nach der Corona-Pandemie für das Unternehmen besteht und
  • das Unternehmen bis Ende 2019 nicht bereits in finanziellen Schwierigkeiten war, d.h. grundsätzlich mit eigenen Mitteln oder Mitteln seiner Anteilseigner oder Gläubiger Verluste selbstständig auffangen konnte.

Zudem muss das das beantragende Unternehmen eine Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten und einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und Sicherung von Arbeitsplätzen leisten.

Mögliche bedingungen

Wie schon in der Finanzkrise 2008/2009 gilt auch hier – wer staatliche Mittel nutzen möchte, muss bereit sein sich ggf. erheblichen Einschränkungen in seiner Unternehmensführung zu unterwerfen. Dies beinhaltet zum einen, dass mit Gewährung der Mittel Auflagen erteilt werden können für die Gewähr einer soliden und umsichtigen Geschäftspolitik, insbesondere zur Stabilisierung von Produktionsketten sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Zum anderen sollen über Rechtsverordnung weitere Einschränkungen für die Unternehmensleitung festgelegt werden, insb. zur Vergütungsbegrenzung, Verwendung der Mittel, Dividendenausschüttung sowie die weitere Eigenmittelausstattung.

WSF muss von der Europäischen Kommission genehmigt werden

Die Stabilisierungsmaßnahmen des WSF sind Staatliche Beihilfen und müssen von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Europäische Kommission wird den WSF voraussichtlich als Beihilferegelung genehmigen. Die durch den WSF gewährten Maßnahmen müssen dann anschließend nicht mehr individuell geprüft und genehmigt werden. Allerdings ist denkbar, dass sich die Europäische Kommission für Unterstützungsmaßnahmen ab einer bestimmten Größenordnung eine zusätzliche individuelle Prüfung vorbehält.

Wie werden die hilfen beantragt?

Die Gewährung der Stabilisierungsmaßnahmen des WSF müssen durch das betroffenen Unternehmen beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt werden. Dieses entscheidet im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei dabei unter anderem Kriterien wie die Bedeutung des Unternehmens für die Wirtschaft Deutschlands oder die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb zu berücksichtigen sind.

Das Bundeswirtschaftsministerium ist dabei die fachlich für die Verhandlung mit den Unternehmen über Stabilisierungsmaßnahmen zuständige Stelle. Durch Rechtsverordnung kann die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf die KfW übertragen werden.

[View source.]

DISCLAIMER: Because of the generality of this update, the information provided herein may not be applicable in all situations and should not be acted upon without specific legal advice based on particular situations. Attorney Advertising.

© McDermott Will & Emery

Written by:

McDermott Will & Emery
Contact
more
less

PUBLISH YOUR CONTENT ON JD SUPRA NOW

  • Increased visibility
  • Actionable analytics
  • Ongoing guidance

McDermott Will & Emery on:

Reporters on Deadline

"My best business intelligence, in one easy email…"

Your first step to building a free, personalized, morning email brief covering pertinent authors and topics on JD Supra:
*By using the service, you signify your acceptance of JD Supra's Privacy Policy.
Custom Email Digest
- hide
- hide