Nach der auch öffentlich lebhaft geführten Debatte um die Quote und der Vielzahl an Änderungen und Modifikationen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist der finale Gesetzestext nunmehr in Kraft getreten. Viele Unternehmen müssen künftig bei der Besetzung ihrer Aufsichts- und Verwaltungsorgane sowie obersten Führungsebenen die neuen Regelungen zur Quote beachten.
Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" ist nunmehr in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen eine zwingende Mindestquote von 30 Prozent für den Frauen- bzw. Männeranteil im Aufsichtsrat vorgeschrieben. Zudem müssen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, selbstständig Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand bzw. Geschäftsführung und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bzw. der Geschäftsführung festlegen. Des Weiteren betrifft das Gesetz eine Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes, die hier nicht näher erörtert wird.
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