Förderung von wasserstoffbasierter Stromspeicherung im Entwurf für die EEG-Novelle

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Wasserstoff gilt als ein zentrales Element, das zu einer Dekarbonisierung derzeit noch mit fossiler Energie betriebener Wirtschaftssektoren beitragen kann. Denn Wasserstoff kann sowohl unmittelbar als Brennstoff zur Stromerzeugung als auch als Ersatz für Erdgas insbesondere im Industriebereich eingesetzt werden. Angesichts jüngster geopolitischer Entwicklungen kommt Wasserstoff auch unter dem Gesichtspunkt der Unabhängigkeit von Gas- und Erdölimporten eine nochmals gesteigerte Bedeutung zu. Die Bundesregierung hat nunmehr neue Maßnahmen beschlossen, um den Markthochlauf von Wasserstoff in Deutschland massiv zu beschleunigen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Ziel bekanntgegeben, dass bis 2035 nahezu der gesamte Strom in Deutschland aus erneuerbaren Energien produziert werden soll. Um dieses Ziel zu verwirklichen soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz noch in diesem Jahr weitgehend reformiert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf für das „EEG 2023“ datiert auf den 28. Februar 2022. Dieser enthält diverse Aspekte, die den Markthochlauf von Wasserstoff weiter stärken sollen. 

Im vorliegen Beitrag betrachten wir die diesbezüglich vorgesehenen Änderungen, mit denen die Nutzung von Wasserstoff als Stromspeicher für überschüssig produzierten Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden soll.

Hintergrund

Ein zentrales Problem des heutigen wind- und solarerzeugten Stroms ist die Volatilität der Produktionsmengen. Während der Strom in wind- und sonnenarmen Perioden nicht durchgängig und verlässlich verfügbar ist, wird in gegenläufigen Perioden ein den momentbezogenen Bedarf übersteigender Überschuss an Strom erzeugt. 

Förderung von „innovativen Konzepten mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung

Die Bundesregierung will dieses Problem nunmehr unter anderem durch die gezielte Förderung von wasserstoffbasierter Stromspeicherung lösen. In Zeiten überschüssiger Produktionsmengen soll dazu in Elektrolyseuren Wasserstoff erzeugt und lokal gespeichert werden, der in Zeiten von Produktionsdefiziten durch den Einsatz in speziellen Anlagen „rückverstromt“ werden kann. 

Neben den bekannten jährlichen Versteigerungen u.a. für den Ausbau von Wind- und Solarkapazitäten soll hierzu ein zusätzliches Ausschreibungssegment für sog. „innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung“ eingeführt werden, um Anlagenkombinationen aus Windenergieanlagen an Land oder Solaranlagen mit einem chemischen Stromspeicher mit Wasserstoff als Speichergas zu fördern, wobei auch mehrere Erzeugungsanlagen für ein Projekt zusammengeschaltet werden können. 

Die entsprechenden Ausschreibungen sollen zunächst zweimal jährlich stattfinden. Das Ausschreibungsvolumen soll von 400 MW zu installierender Leistung im Jahre 2023 auf 1.000 MW zu installierender Leistung im Jahre 2028 schrittweise ansteigen, wobei sich nicht vergebene Ausschreibevolumina eines Ausschreibungsjahres entsprechend erhöhend auf das Ausschreibevolumen des Folgejahres auswirken.

Ausblick 

Gem. § 88e EnWG soll eine Rechtsverordnung die weiteren Details zur Förderung klären. Der Erlass dieser Rechtsverordnung ist noch für das Jahr 2022 geplant und kann dabei u.a. auch von den vorgenannten Ausschreibevolumina abweichen, Details des Verfahrens klären, besondere Zahlungsmodalitäten festlegen sowie technische Voraussetzungen der jeweiligen Anlagen bestimmen.
Dieses neue Förderinstrument dürfte neue interessante Optionen für Investoren und Projektentwickler bieten. Die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess zur EEG-Novelle und zur weiteren Ausgestaltung der Einzelheiten in einer Rechtsverordnung sind mit Spannung abzuwarten.

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