Bitcoin-Halving steht vor der Tür

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Nach der Zulassung von Krypto-ETF in den USA steht mit dem für Mitte April 2024 erwarteten Bitcoin-Halving demnächst ein weiteres Fundamental-Ereignis für die Krypto-Branche vor der Tür.

Die Zulassung sogenannter Bitcoin-Spot ETF durch die US-Amerikanische Börsen- und Wertpapieraufsichtsbehörde SEC Anfang Januar dieses Jahres hat zu erheblichen Mittelzuflüssen auf dem Krypto-Markt und speziell auf dem Markt für Bitcoin-Spot ETF geführt. Zwischen dem 4. und dem 13. März 2024 flossen ca. 3,8 Milliarden $ in die neu zugelassenen Bitcoin-ETF; Bitcoin notierte in der Folge auf einem neuen Rekordhoch von ca. 73.750 $.

Nun wartet die Branche gespannt auf das sog. Bitcoin-Halving. Hierbei handelt es sich um eine Halbierung der Belohnung, die sog. Bitcoin-Miner für die Schaffung eines neuen Blocks erhalten; diese Halbierung ist in der der Programmierung der Bitcoins zugrundeliegenden Blockchain unveränderlich angelegt und sorgt für eine künstliche Verknappung von Bitcoin. Vereinfacht gesprochen, sind in jedem Block, d.h. in jedem Datensatz der Blockchain, sämtliche Bitcoin-Transaktionen zusammengefasst. Diese Blocks werden von Minern fortlaufend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft. Sind alle Transaktionen eines Blocks verifiziert, bekommt der Miner hierfür als Belohnung eine bestimmte Anzahl von Bitcoin als sog. Block-Reward. Derzeit beträgt der Block-Reward 6,25 Bitcoin, die für jeden überprüften Block an den Miner ausgegeben werden; nach dem Halving sind es dementsprechend nur noch 3,125 Bitcoin pro validiertem Block.

Bitcoins sind von ihrer Programmierung her so konzipiert, dass lediglich ca. 21 Millionen Bitcoin existieren können. Alle 210.000 Blöcke, d.h. nach Überprüfung und Schaffung von 210.000 Blöcken, wird automatisch und im Quellcode unabänderlich programmiert ein neues Halving ausgelöst. Da im Durchschnitt ca. alle 10 Minuten ein neuer Block erschaffen („geschürft“) wird, findet ein Halving etwa alle vier Jahre statt.

Die drei bisherigen Bitcoin-Halvings in 2012, 2016 und 2020 sind stets mit massiven Kurssprüngen des Bitcoins einhergegangen. Dies wird auch für das nun anstehende Halving allgemein erwartet. Die Vergangenheit zeigt, dass der Krypto-Markt im Allgemeinen und der Bitcoin-Markt im Speziellen – ähnlich wie bei den rasanten Kursbewegungen nach der SEC-Zulassung – wie kaum ein anderer Markt extremer Volatilität ausgesetzt ist, die sich häufig nur durch (irrationale) Herdentriebe begründen lässt. Letztlich spricht alles dafür, dass auch das nun bald anstehende Halving hier keine Ausnahme machen wird.

Aus regulatorischer Perspektive besteht weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine rechtliche Handhabe, derart erheblichen Kursschwankungen Einhalt zu gebieten. In der EU (und damit auch in Deutschland) ist der Krypto-Markt bislang durch die europäische MiCAR (Markets in Crypto Assets Regulation – Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023) und – vereinzelt für Krypto-Werte wie Security Token – durch die MiFID II reguliert. Die MiCAR, die insbesondere auch für Currency Token wie Bitcoin gilt, tritt vollumfänglich zum 31. Dezember 2024 in Kraft. Für Emittenten und Anbieter von Kryptowerten sieht die MiCAR Offenlegungs- und Geschäftsorganisationsvorgaben sowie insbesondere eine Erlaubnispflicht und eine laufende (staatliche) Aufsicht vor. Für Kryptowerte-Dienstleister, die Krypto-Dienstleistungen (bspw. Betrieb einer Handelsplattform, Krypto-Portfolioverwaltung, Beratung zu Kryptowerten und Platzierung von Kryptowerten) erbringen, besteht nach der MiCAR ebenfalls ein Erlaubnisvorbehalt.

Das anstehende Halving ist durch diesen neu bestehenden Rechtsrahmen nicht betroffen und auch die Kursschwankungen auf dem Krypto-Markt werden sich durch die strengere und zumindest EU-weit einheitliche Regulierung von Kryptowerten nicht eindämmen lassen.

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