In den USA bezeichnet der Begriff „Data Privacy Litigation“ Gerichtsverfahren, in denen datenschutzrechtliche Fragestellungen eine entscheidende Rolle spielen. Auch in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU nimmt die Anzahl solcher Verfahren stetig zu. Im Mittelpunkt stehen hier vor allem die besonderen haftungsrechtlichen Regelungen der DS-GVO. Mittlerweile gibt es mit den Beschlüssen des BVerfG zum Recht auf Vergessen (ZD 2020, 100 m. Anm. Petri und Anm. Gräbig und ZD 2020, 109 m. Anm. Gräbig) und dem Urteil des EuGH zur Unwirksamkeit des Privacy Shield (ZD 2020, 511 m. Anm. Moos/Rothkegel) bereits höchstrichterliche Rechtsprechung, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis im Datenschutz hat. In der Praxis dominieren derzeit Klagen auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO und Bußgelder nach Art. 83 DS-GVO das Geschehen.
Ursprünglich veröffentlicht in der Zeitschrift für Datenschutz - April 2021.
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