Deutschland macht den Weg frei für einen einheitlichen Patentschutz in Europa

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Latham & Watkins LLPDas neue Einheitspatentsystem und die harmonisierte Rechtsprechung eines neuen Einheitlichen Patentgerichts werden die Rechtssicherheit für Patentinhaber in Europa erhöhen.

Am 18. Dezember 2020 hat Deutschland den Weg für das Einheitspatent frei gemacht, mit dessen Start Anfang 2022 gerechnet wird. Deutschland ist der letzte europäische Staat, dessen Ratifikation notwendig war. Im November 2020 hatte der deutsche Bundestag die Einführung des Europäischen Einheitspatents und des Einheitlichen Patentgerichts beschlossen. Am 18. Dezember stimmte auch der deutsche Bundesrat zu. (Der Bundespräsident muss das Gesetz noch ausfertigen — das ist im Regelfall nur eine Formalie.) Danach wird Deutschland das Sekretariat des Europarates über die Ratifikation unterrichten. Anschließend kann das Einheitliche Patentgericht eingerichtet werden.

Weltweit haben Patentnutzer seit 45 Jahren auf das Europäische Einheitspatent gewartet. Mit der Einführung des Europäischen Einheitspatentsystems genießt bald jeder Inhaber des neuen europäischen Einheitspatentes Schutz in 24 Mitgliedstaaten. Das ist weltweit für alle Unternehmen und Privatpersonen relevant, die Patentschutz in Europa benötigen.

Aktuell können Unternehmen und Privatpersonen ihre Erfindungen mit einem europäischen Patent schützen. Allerdings muss bis dato das Europäische Patent anschließend in jedem einzelnen Land für gültig erklärt werden. Mit der Einführung des neuen Einheitspatentes wird sich dies ändern. Nach Erteilung des europäischen Patents können Unternehmen und Privatpersonen einheitlichen Schutz für 24 der 27 Mitgliedsstaaten beantragen, mit der Ausnahme von Kroatien, Polen und Spanien. Dass anstelle von Verfahren in mehreren Ländern nur noch eine Patentanmeldung notwendig sein wird, spart Anmeldern viel Zeit und Geld. Auch die Jahresgebühren für das Einheitspatent sind zentral an das Europäische Patentamt zu entrichten. Patentinhaber müssen so nicht mehr nationale Jahresgebühren in verschiedenen Staaten nach unterschiedlichen Gebührenordnungen zahlen.

Das Europäische Patentamt wird ein Register für Einheitspatente einrichten. Rechtsübergänge und Lizenzen können dann unter einem einzigen Rechtssystem stattfinden statt wie bisher in zahlreichen parallelen Verfahren der einzelnen Länder. Für die Durchsetzung oder das Angreifen von Einheitspatenten kann das Einheitliche Patentgericht angerufen werden. Es entscheidet über das Einheitspatent in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Das Einheitliche Patentgericht umfasst eine Zentralkammer mit Sitz in Paris und einer Abteilung in München sowie weiteren Lokal- und Regional-Kammern. Das Berufungsgericht wird seinen Sitz in Luxemburg haben.

In Großbritannien wird das Einheitspatent nicht eingeführt, da Großbritannien im Juli 2020 seine Zustimmung zum Europäischen Patentübereinkommen widerrufen hat. Dies kann die Einführung des Einheitspatensystems möglicherweise verzögern. Das bisherige europäische System des Patentschutzes wird auch parallel weiterhin gelten. Das heißt, alle Patentanmelder können sich dafür entscheiden, entweder wie bislang ein „klassisches“ europäisches Patent und nationale Patente zu beantragen oder ein Einheitspatent.

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