Arbeitgeber mu¨ssen ku¨nftig ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Aufzeichnung der Arbeitszeit einfu¨hren.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs („EuGH“) zur Dokumentation von Arbeitszeiten vom 14. Mai 2019 (Az.: C-55/18) besitzt das Potential, die Arbeitswelt in Deutschland grundlegend zu ändern. Arbeitgeber mu¨ssen zuku¨nftig „ein objektives, verlässliches und zugängliches System“ einfu¨hren, „mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“ Was bedeutet die Entscheidung des EuGH in der Praxis und besteht akuter Handlungsbedarf?
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