Zum Jahr 2015 tritt nicht nur erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft. Auch andere Änderungen sind zu beachten:
Der Mindestlohn beträgt ab 01.01.2015 grundsätzlich 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. In manchen Branchen ist hierbei jedoch - sofern ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn vereinbart ist – zunächst nur eine stufenweise Anpassung vorgesehen. Diese soll sich innerhalb von drei Jahren, also zum 31.12.2017 vollziehen. Voraussetzung ist, dass der branchenspezifische Mindestlohn zum 01.01.2017 bei mindestens 8,50 Euro liegt. Ab dem 01.01.2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, den die Mindestlohnkommission festsetzt, ohne jede Einschränkung.
Der Rentenbeitragssatz in der gesetlichen Rentenversicherung sinkt im Jahr 2015 um 0,2%. Damnit liegt er bei 18,7%.
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt um 90 Cent auf 84,15 Euro monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West steigt von 5.950 Euro in 2014 auf 6.050 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.000 Euro in 2014 auf 5.200 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2015um 1.350 auf 54.900 Euro jährlich (2014: 53.550 Euro).
Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35% des Bruttolohnes jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.