Gegen das seit einer knappen Woche geltende Gesetz zur Tarifeinheit liegen nun zwei Verfassungsbeschwerden vor. Eingereicht haben sie der Marburger Bund sowie die Pilotenvereinigung Cockpit. Gleichzeitig mit der Einlegung der Verfassungsbeschwerde wurde der Antrag gestellt, den Vollzug des Gesetzes bis zur Entscheidung über dessen Verfassungskonformität auszusetzen.
Gerügt wird eine Verletzung der Tarifautonomie, welche durch Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantiert wird. Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes fasst den Grund der Beschwerde zusammen „Das Tarifeinheitsgesetz richtet sich faktisch gegen eine berufsspezifische gewerkschaftliche Interessenvertretung, wie sie der Marburger Bund verkörpert. Die freie Wahl der Gewerkschaft, wie sie unser Grundgesetz garantiert, wird durch die Privilegierung der Großgewerkschaften zur Disposition gestellt. Der Sache nach kommt im Tarifeinheitsgesetz der unausgesprochene Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, das notstandsfeste Grundrecht der Koalitionsfreiheit einer formlosen Verfassungsänderung zu unterziehen. Diesen Angriff auf Grundrechte unserer Mitglieder können und wollen wir nicht dulden. Deshalb haben wir heute die Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht, um nicht wieder gutzumachenden Schaden vom Marburger Bund abzuwenden.“
Der Vorwurf der Verletzung des Art 9 Abs.3 GG hatte das gesamte Gesetzgebungsverfahren begleitet. Auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts findet sich bisher noch kein Hinweis zur Terminierung der Verfahren.