Die Entscheidungen des 8. Senats des BAG zur heimlichen Videoüberwachung einer (vermeintlich) krankfeiernden Arbeitnehmerin (BAG v. 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13) und zur Nutzung eines Imagefilms, in dem ein Ex-Arbeitnehmer als Darsteller zu sehen ist (BAG v. 19.02.2015 – 8 AZR 1011/13), hat Volker Teigelkötter im Blog.Handelsblatt kommentiert.