Einleitung -
Der Bundestag beschloss am 21.10.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmeru¨berlassungsgesetzes („AÜG“) und anderer Gesetze. Dieser Gesetzesentwurf („GE“) basiert zwar auf dem Regierungsentwurf vom 1.6.2016 (u¨ber den wir Sie mit unserem Client Alert vom 9.6.2016 bereits informiert hatten), wurde vom Bundestag auf Empfehlung des Ausschusses fu¨r Arbeit und Soziales jedoch in einigen Punkten modifiziert. Mit diesem Client Alert zeigen wir Ihnen zur Klarstellung die wesentlichen durch den modifizierten GE auf Sie zukommende Änderungen fu¨r die Praxis auf und verdeutlichen die Modifikationen des GE im Vergleich zum Regierungsentwurf samt damit verbundener Praxisfolgen. Letztere bewerten wir und weisen auf verbliebene Gestaltungsoptionen hin.
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