Nachdem Bundesarbeitsministerin Nahles am 16.11.2015 den ersten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmeru¨berlassungsgesetzes („AÜG“) und anderer Gesetze vorgelegt und diesen nach starker Kritik aus allen Lagern in einem zweiten Entwurf am 17.2.2016 u¨berarbeitet hatte, änderte die Bundesregierung nunmehr auch diesen Entwurf mit Kabinettsbeschluss vom 1.6.2016 in weiteren Punkten ab. Dieser Regierungsentwurf („RE“) wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Änderungen sind nicht mehr zu erwarten. Das Gesetz soll zum 1.1.2017 in Kraft treten, wobei sich dieses Datum noch um einige Monate nach hinten verschieben könnte. Unternehmen, die mit Fremdpersonal arbeiten, sollten sich deshalb auf die mit dem Gesetz verbundenen teils erheblichen Änderungen einstellen.
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